Aktenzeichen: 14 K 4/25
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für betreffend das Grundstück (Industriegebiet, unbebaut) in Im Braden Büsch, 56766 Ulmen
- Grundbuch: Ulmen
- Blatt: 2892
- BV Nr.: 1
- Gemarkung: Ulmen
- Flur: 10
- Flurstück-Nr.: 43/3
- Waldfläche, Industriestraße zu 3.793m²
Verkehrswert: 29.000,00
Wertermittlungsstichtag: 15.09.2025
Hinweis: Trotz ordnungsgemäßer Ladung war niemand zum Ortstermin erschienen. Es erfolgten auch keinerlei Informationen zu Nutzung und Beschaffenheit des Grundstückes. Die Bewertung wird mit allen Risiken eventuell fehlender Informationen erstellt.
Grundstücksbeschreibung
Erläuterungen zum Objekt Gemäß den Ermittlungen ist eine Bebauung gemäß bestehendem Bebauungsplan möglich. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Im Braden Büsch" der Stadt Ulmen und ist dort als "Industriegebiet" ausgewiesen. Folgende Auskünfte ergeben sich auf Abfrage bei der Kommunalverwaltung und den Versorgungsträgern: Kanalhausanschlüsse für Schmutzwasser und Regenwasser sind für das Grundstück möglich. Direkt angrenzend an das Grundstück steht eine Trafostation, ein Anschluss ans Stromnetz ist möglich. Die Kosten für einen Niederspannungsstromanschluss sind größtenteils pauschaliert. ( ) Es wird darauf hingewiesen, dass in der nördlichen Spitze des Grundstücks ein 20-kVKabel der Westnetz liegt.
Das Grundstück ist im Bebauungsplan Im Braden Büsch" als Industriegebiet überplant. Es ist eine Fläche von ca. 960 m² als Baufenster ausgewiesen worden und somit sofort bebaubar. Der Bebauungsplan, die Textfestsetzungen u. Auszüge des Bebauungsplanes, dieser ist öffentlich einsehbar. Die Industriestraße" ist erstmalig hergestellt. Da die Stadt Ulmen die Ausbaubeiträge ab dem 01.01.2024 auf den wiederkehrenden Beitrag umgestellt hat, wird das o.g. Grundstück zukünftig bei Ausbaumaßnahmen im Stadtgebiet zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen. Das Grundstück verfügt über keine abwassertechnische Anschlussmöglichkeit. Kanalhausanschlüsse für Schmutzwasser und Regenwasser sind für dieses Grundstück bisher noch nicht vorhanden. Diese müssten bei Bedarf noch hergestellt werden. Hier ist es erforderlich einen
Entwässerungsantrag zu stellen. Dies bedeutet, dass hier für die erstmalige Herstellung ein einmaliger Beitrag-für die Abwasserbeseitigung (Beitragsanteil Schmutzwasser und Niederschlagswasser) nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Beitragssätzen zu entrichten wäre.
Anmerkungen:
- örtliche Information und Feststellung
- Das Grundstück zum Zeitpunkt des Ortstermins ohne erkennbare Nutzung
- das Grundstück grenzt an die ehemalige Bahnstrecke, an die Landesstraße 101 und an die Industriestraße
- es ist stärkerer Grünbewuchs, Gras, Büsche, partiell Bäume, vorhanden
- das Grundstück liegt direkt am Einfahrtsbereich zum Gewerbegebiet Im Braden Büsch"
innerörtliche Lage Das Bewertungsgrundstück liegt am Rand eines Gewerbe- bzw. Industriegebietes im äußersten Norden von Ulmen.
Wohn-/Gewerbelage Gewerbelage, keine Wohnlage
Art der Bebauung und Nutzung in der Straße und im Ortsteil überwiegend gewerbliche Nutzung; offene Bauweise; 1-2-geschossige Bauweise
Erschließung
Straßenart: Landesstraße und Nebenstraße, Straße mit höherem bzw. geringem Verkehrsaufkommen
Straßenausbau: Fahrbahn aus Bitumen, Gehwege vorwiegend nicht vorhanden
Anschlüsse an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigung: Das Bewertungsgrundstück ist nicht bebaut und verfügt über die Bebauung notwendigen Voraussetzungen.
Grenzverhältnisse, nachbarliche Gemeinsamkeiten: Keine Bebauungen
Baugrund, Grundwasser (soweit augenscheinlich ersichtlich): Gewachsener, normal tragfähiger Baugrund; Keine Grundwasserschäden
Außenanlagen
Pflanzenaufwuchs unterschiedlicher Art, Dichte und Höhe.
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