• Zuletzt aktualisiert: 19.09.2026

Aktenzeichen: 0042 K 0038/2025‍

Gewerbeobjekt, Sonstiges, Wohnen/Gewerbe
Letzte Aktualisierung: 03.08.2026 07:08

Termin

Donnerstag, 19. November 2026, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Bahnhof -, 01945 Ruhland

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Senftenberg, Saal E 01

Verkehrswert

39.000,00

Grundbuch

Ruhland Blatt 3558

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ruhland Blatt 3558

Gemarkung Ruhland, Flur 4, Flurstück 2214
Verkehrsfläche, Bahnhof
Größe: 1.022 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Leerstehendes, unsaniertes, ehemaliges Bahnhofsgebäude, teilunterkellert mit Erdgeschoss, Ober- und nicht ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1874, Gesamtnutzfläche: 951 m², bestehender Überbau zu Nachbargrundstück; eingetragen in Denkmalliste als Bau- und Kulturdenkmal.

Verkehrswert: 39.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 07.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Amt Ruhland
Herr Werner, Tel. 035752 3734

Informationen zum Gläubiger

Amt Ruhland, Tel. 035752 3734

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