• Zuletzt aktualisiert: 19.09.2026

Aktenzeichen: 0042 K 0007/2025‍

Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 03.08.2026 10:08

Termin

Mittwoch, 11. November 2026, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Feldstr. 2, 01945 Ruhland

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Senftenberg, Saal E 01

Verkehrswert

145.100,00

Grundbuch

Ruhland Blatt 3785

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ruhland Blatt 3785

Gemarkung Ruhland, Flur 4
Flurstück 810, Gebäude- und Freifläche, Ortslage Ruhland, Feldstraße, Größe: 89 m²
Flurstück 1591, Gebäude- und Freifläche, Ortslage Ruhland, Feldstraße 2, Größe: 466 m²

Lage: Feldstraße 2, 01945 Ruhland

Beschreibung:
Zweifamilienwohnhaus mit Nebengebäuden, Baujahr des Wohnhauses ca. 1930; Hoffläche.

Verkehrswert: 145.100,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.


Der Versteigerungsvermerk ist am 10.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Frau Erdmann
Telefon: 03563 349798
Email: info@danielaerdmann.de

Informationen zum Gläubiger

s. Bekanntmachung

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

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