• Zuletzt aktualisiert: 12.08.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0133/2023‍

Gewerbeobjekt, Grundstück
Letzte Aktualisierung: 26.06.2025 08:06

Termin

Donnerstag, 25. September 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Gewerbegebiet 4a, 17279 Lychen, Retzow

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

292.000,00 Euro

Grundbuch

Retzow Blatt 358

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Retzow Blatt 358 BV 2

Gemarkung Retzow, Flur 3, Flurstück 140/3
Gebäude- und Freifläche, Gewerbegebiet 4a
Größe: 14.963 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Gewerbegrundstück (Sägewerk), gelegen Gewerbegebiet 4a in 17279 Lychen OT Retzow, das im Wesentlichen mit einer Sägehalle mit Büro-/Werkstatt- und Sozialtrakt bebaut ist, Baujahr 1991, großer Teil der Freifläche befestigt, dient als Lagerfläche sowie Liefer-, Verlade- und Stellplatzfläche für Lkw.

Verkehrswert: 292.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 29.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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