Aktenzeichen: 0007 K 0127/2024
Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 03.03.2025 14:03
Termin
Dienstag, 03. Juni 2025, 13:00 Uhr
Objekt und Lage
Stettiner Straße, 17291 Prenzlau
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
6.000,00 Euro
Grundbuch
Prenzlau Blatt 1452
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung (Wiederversteigerung) soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Prenzlau Blatt 1452 BV Nr. 3
Gemarkung Prenzlau, Flur 1
Flurstück 22/25, Gebäude- und Freifläche, Stettiner Straße, Größe: 21 m²
Flurstück 22/26, Gebäude- und Freifläche, Stettiner Straße, Größe: 199 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17291 Prenzlau, Stettiner Straße, bebaut mit einer im Fremdeigentum stehenden Trafostation.
Verkehrswert: 6.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Prenzlau Blatt 1452 BV Nr. 3
Gemarkung Prenzlau, Flur 1
Flurstück 22/25, Gebäude- und Freifläche, Stettiner Straße, Größe: 21 m²
Flurstück 22/26, Gebäude- und Freifläche, Stettiner Straße, Größe: 199 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17291 Prenzlau, Stettiner Straße, bebaut mit einer im Fremdeigentum stehenden Trafostation.
Verkehrswert: 6.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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