• Zuletzt aktualisiert: 18.04.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0102/2023‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 20.02.2025 14:02

Termin

Dienstag, 27. Mai 2025, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Ellingen 27, 17291 Prenzlau

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

90.200,00 Euro

Grundbuch

Dedelow Blatt 408

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Dedelow Blatt 408 BV Nr. 2

Gemarkung Ellingen, Flur 1, Flurstück 46
Gebäude- und Freifläche, Ellingen 27
Größe: 281 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17291 Prenzlau, Ellingen 27, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1928, teilweise saniert) und einem Stall-/Garagengebäude.

Das Grundstück ist in das Bodenordnungsverfahren Dedelow-Ueckerniederung einbezogen und unterliegt der Ortslageregulierung Ellingen. Ein Ersteher tritt in das nicht abgeschlossene Verfahren ein. Ggf. muss finanzieller Ausgleich für nachbarschaftliche Flächen (derzeit Überbauten) geleistet werden.

Verkehrswert: 90.200,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 19.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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