• Zuletzt aktualisiert: 19.04.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0127/2024‍

Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 03.03.2025 14:03

Termin

Dienstag, 03. Juni 2025, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Stettiner Straße, 17291 Prenzlau

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

6.000,00 Euro

Grundbuch

Prenzlau Blatt 1452

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung (Wiederversteigerung) soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Prenzlau Blatt 1452 BV Nr. 3

Gemarkung Prenzlau, Flur 1
Flurstück 22/25, Gebäude- und Freifläche, Stettiner Straße, Größe: 21 m²
Flurstück 22/26, Gebäude- und Freifläche, Stettiner Straße, Größe: 199 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17291 Prenzlau, Stettiner Straße, bebaut mit einer im Fremdeigentum stehenden Trafostation.

Verkehrswert: 6.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 21.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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