• Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0083/2022‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 30.09.2025 10:09

Termin

Donnerstag, 15. Januar 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Bad Lippspringer Ring 26, 17268 Templin

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

113.500,00 Euro

Grundbuch

Templin Blatt 7370

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Templin Blatt 7370 BV Nr. 1 - 1/2 Anteil Abt. I/1.3 und 1.4 in Erbengemeinschaft an

Gemarkung Templin, Flur 39, Flurstück 662
Gebäude- und Freifläche, Bad Lippspringer Ring 26
Größe: 474 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus und Garage, gelegen in Bad Lippspringer Ring 26 in 17268 Templin, Neubau 2015/2016, nicht unterkellert, Erd- und ausgebautes Dachgeschoss.

Verkehrswert: 113.500,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 08.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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