• Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0006/2024‍

Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 30.09.2025 12:09

Termin

Donnerstag, 22. Januar 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Kreuzkruger Straße 18, 11726 Templin, Herzfelde

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

siehe amtliche Bekanntmachung

Grundbuch

Herzfelde Blatt 310

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Herzfelde Blatt 310 BV Nr. 1 - 1/2 Anteil an Abt. I Nr. 2a an

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Herzfelde, Flur 3, Flurstück 169
    Gebäude- und Freifläche, Kreuzkruger Straße 18
    Größe: 3.369 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus bäuerlichen Ursprungs (Art Großbauernhaus), Baujahr ca. um 1900, in 17268 Templin OT Herzfelde, Kreuzkruger Straße 18.

    Verkehrswert: 43.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Herzfelde Blatt 310 BV Nr. 1 - 1/2 Anteil an Abt. I Nr. 2.b.1 + 2.b.2 an

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Herzfelde, Flur 3, Flurstück 169
    Gebäude- und Freifläche, Kreuzkruger Straße 18
    Größe: 3.369 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus bäuerlichen Ursprungs (Art Großbauernhaus), Baujahr ca. um 1900, in 17268 Templin OT Herzfelde, Kreuzkruger Straße 18.

    Verkehrswert: 43.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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