• Zuletzt aktualisiert: 08.11.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0052/2025‍

Einfamilienhaus, Grundstück
Letzte Aktualisierung: 03.11.2025 16:11

Termin

Dienstag, 17. Februar 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Stüdenitzer Straße 36 g, 16845 Zernitz-Lohm

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

lfd. Nr. 1: 4.200,00 Euro lfd. Nr. 2: 362.800,00 Euro gesamt: 367.000,00 Euro

Grundbuch

Zernitz Blatt 729

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Zernitz Blatt 729 BV Nr. 2

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Zernitz, Flur 5, Flurstück 288
    Gebäude- und Freifläche, Stüdenitzer Straße 36 G
    Größe: 289 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Unbebautes Grundstück in 16845 Zernitz-Lohm, Stüdenitzer Straße 36g, als wirtschaftliche Einheit mit Flurstück 275.

    Verkehrswert: 4.200,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Zernitz Blatt 729 BV Nr. 3

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Zernitz, Flur 5, Flurstück 275
    Gebäude- und Freifläche, Stüdenitzer Straße 36 G
    Größe: 1.938 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Grundstück in 16845 Zernitz-Lohm, Stüdenitzer Straße 36g, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Wohnfläche ca. 162 m², Baujahr 2019/2020), dessen Fassadenfertigstellung noch aussteht.

    Verkehrswert: 362.800,00 €
Gesamtverkehrswert: 367.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 04.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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