• Zuletzt aktualisiert: 07.12.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0037/2025‍

Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 03.12.2025 09:12

Termin

Dienstag, 10. März 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Dreetzer Straße 26, 16845 Neustadt (Dosse)

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

128.000,00 Euro

Grundbuch

Neustadt (Dosse) Blatt 1362

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt (Dosse) Blatt 1362 BV Nr. 2

Gemarkung Neustadt (Dosse), Flur 17, Flurstück 183
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Dreetzer Straße 26
Größe: 1.280 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16845 Neustadt (Dosse), Dreetzer Straße 26, bebaut mit einer schmalen Doppelhaushälfte nebst Anbau (Baujahr um 1900, ausgebautes Dachgeschoss, Wohnfläche ca. 132 m²) sowie 2 Nebengebäuden.

Verkehrswert: 128.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 06.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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