• Zuletzt aktualisiert: 16.04.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0056/2023‍

Gewerbeobjekt, Kfz-Stellplatz/Tiefgarage
Letzte Aktualisierung: 05.03.2025 12:03

Termin

Donnerstag, 31. Juli 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Chausseestraße ohne, 16831 Rheinsberg, Linow

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

19.600,00 Euro

Grundbuch

Linow Blatt 44

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Linow Blatt 44 BV Nr. 1

Gemarkung Linow, Flur 2, Flurstück 417/4
Gebäude- und Freifläche, Chausseestraße
Größe: 1.401 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem einetagigen Massivbau mit gewerblicher Nutzung bebautes Grundstück in 16831 Rheinsberg OT Linow, Chausseestraße (ohne Hausnummer).

Verkehrswert: 19.600,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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