• Zuletzt aktualisiert: 01.06.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0029/2022‍

Gewerbeobjekt, Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 19.05.2025 10:05

Termin

Dienstag, 19. August 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Prenzlauer Straße 3, 17291 Gramzow

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

60.000,00 Euro

Grundbuch

Gramzow Blatt 1220

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Gramzow Blatt 1220 BV Nr. 2

Gemarkung Gramzow, Flur 10
Flurstück 169, Verkehrsfläche, Prenzlauer Straße, Größe: 177 m²
Flurstück 170, Gebäude- und Freifläche, Prenzlauer Straße 3, Größe: 1.761 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Gewerbegrundstück mit Bürogebäude und Verkehrsfläche in 17291 Gramzow, Prenzlauer Straße 3.

Verkehrswert: 60.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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