• Zuletzt aktualisiert: 17.08.2025

Aktenzeichen: 0008 K 0008/2024‍

Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 30.07.2025 15:07

Termin

Montag, 20. Oktober 2025, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Blumenstraße 89, 15711 Königs Wusterhausen, Zeesen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Verkehrswert

Verkehrswert: 734.000,00 Euro

Grundbuch

Zeesen, Blatt 1310 BV-Nr. 2

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Zeesen

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Zeesen

Flur 9 Flurstück 36

Gebäude- und Freifläche, Blumenstraße 89

892

1310 BV-Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Innen- und Außenbesichtigung):

Das teilweise eigengenutzte Objekt in Zeesen ist 892 qm groß und bebaut mit einem freistehenden, nicht unterkellerten Einfamilienhaus (laut Bauakte aus 2008) mit einer Terrasse und mit einer vermieteten Einliegerwohnung im ausgebauten Dachgeschoss. Die Wohn-/Nutzfläche der beiden Wohnungen im Haus beträgt insgesamt etwa 164 qm. Der bauliche Zustand ist gut mit geringfügigem Renovierungsbedarf. Auf dem Grundstück befinden sich weiterhin eine rund 16 qm große Fertigteilgarage mit angesetzter Überdachung, eine abgenutzte Gartenlaube (geschätzt aus 1975) sowie ein Carport und ein kleines Baumhaus. Bei dem als Schuppen genutzten Bauwagen und dem Swimmingpool mit Kunststoffwänden auf dem Objekt handelt es sich um werthaltiges Zubehör.

Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!

Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

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