Aktenzeichen: 0008 K 0028/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Wernsdorf
lfd.Nr. | Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
1 | Wernsdorf | Flur 3 Flurstück 521 | Gebäude- und Freifläche Jovestraße 18 | 304 | Blatt 601 BV-Nr. 3 |
Wernsdorf | Flur 3 Flurstück 522 | Gebäude- und Freifläche Jovestraße 18 | 697 | Blatt 601 BV-Nr. 3 | |
2 | Wernsdorf | Flur 3 Flurstück 112 | Gebäude- und Freifläche Jovestraße 18 | 44 | Blatt 601 BV-Nr. 2 |
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Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Innen- und Außenbesichtigung): Das eigengenutzte Versteigerungsobjekt in Wernsdorf ist bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus mit Baujahr um 1930 in mittlerer Wohnlage. Es hat eine Wohnfläche von etwa 95 qm bei ungünstig gestaltetem Grundriss. Der Keller ist nur von außen zugänglich. Weiterhin befinden sich mehrere wirtschaftlich überalterte und teilweise bereits schadhafte Nebengebäude auf dem Objekt: eine zum Wohnhaus umgenutzte Stallung, diverse Gewächshäuser, ein funktionsloses Gewächshaus mit Dachpappeneindeckung, ein Holzverschlag, ein Holzgartenhaus, ein Hundezwinger. Das Einfamilienhaus befindet sich in einem mangelhaften Bau- und Unterhaltungszustand. Insgesamt hat das Versteigerungsobjekt eine Größe von 1001 qm.;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das unbebaute Versteigerungsobjekt mit einer Größe von 44 qm ist ein Grundstück ohne eine zugewiesene Hausnummer und befindet sich in Wernsdorf, angrenzend an den Krossinsee. Es handelt sich um eine Arrondierungsfläche zur angrenzenden bebauten Gebäude- und Freifläche Jovestraße 18.;
Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.10.2024 (Wernsdorf Blatt 601 BV-Nr. 3) und 07.10.2024 (Wernsdorf Blatt 601 BV-Nr. 2) in das Grundbuch eingetragen worden.
Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!
Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
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