Aktenzeichen: K 0074/2023
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Rehau
1/2 am
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil | Sondereigentums-Art | SE-Nr. | Blatt |
38/1000 | Sondereigentum am Straßencafe | 1 | 8118 |
an Grundstück
Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | Hektar |
Rehau | 168/1 | Gebäude- und Freifläche | Nähe Ludwigstraße | 0,0002 |
Rehau | 168/0 | Gebäude- und Freifläche | Ludwigstraße 15, Wallstraße | 0,0278 |
Zusatz: samt Kellerrecht unter FlSt. 1370, eingetragen im Grundbuch von Rehau Band 196 Blatt 7092 Abteilung II Nr. 8; Zugangsrecht unter FlSt. 1370, eingetragen im Grundbuch von Rehau Band 196 Blatt 7092 Abteilung II nr. 8; Kellerrecht unter FlSt. 1370/2, eingetragen im Grundbuch von Rehau Band 174 Blatt 6315 Abteilung II Nr. 2; verbunden mit dem Sondereigentum am Straßencafe laut Aufteilungsplan Nr. 2; für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Band 226 Blatt 8117 bis Blatt 8136); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; Veräußerungsbeschränkungen: keine. Wegen Gegestand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf den Aufteilungsplan und die Bewilligungen vom 17. Juli 1990; übertragen aus Band 213 Blatt 7691; eingetragen am 13.11.1990 Anstelle des Miteigentumsanteils Band 226 Blatt 8121 sind nun die Miteigentumsanteile vorgetragen in Band 237 Bl. 8506 und 8507 getreten; Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums geändert gem. geändertem Aufteilungsplan und Bewilligung vom 29.10.1993 URNr. 1817/93 des Notars Pannhausen in Bad Berneck; hier verändert: zu dem hier gebuchten Miteigentumsanteil gehört nun auch das Sondereigentum an Keller Nr. 21; eingetragen am 14.04.1994. Anstelle der Miteigentumsanteile Blätter 8133 und 8134 ist nun der Miteigentumsanteil vorgetragen in Blatt 8820 getreten; wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 18.01.2000 URNr. 45/2000/Notar Gürtler, Rehau Bezug genommen; eingetragen am 21.06.2000. Der Miteigentumsanteil Blatt 8131 mit dem Miteigentumsanteil Blatt 8130 in Blatt 8130 vereinigt; in Blatt 8131 ist ein Miteigentumsanteil nicht mehr vorgetragen. Eingetragen am 02.03.2011.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Sondereigentum am Straßencafe Aufteilungsplan Nr. 2 Sondereigentum an Keller Nr. 21;
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 02.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Hinweis
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