• Zuletzt aktualisiert: 14.01.2025

Aktenzeichen: K 0006/2024‍

Nadelwald
Letzte Aktualisierung: 09.01.2025 09:01

Termin

Montag, 10. März 2025, 08:30 Uhr

Objekt und Lage

Nadelwald: Loh, 95213 Münchberg, Markersreuth

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012

Verkehrswert

Lfd. Nr. 1: 34.800,00 Euro Lfd. Nr. 2: 43.300,00 Euro

Grundbuch

Amtsgericht Hof von Markersreuth, Blatt 743

Beschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Markersreuth

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

1

Markersreuth

637

Waldfläche

Loh

2,7020

743

2

Markersreuth

638

Waldfläche

Loh

2,0780

743

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Nadelwald;

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Nadelwald;

Der Versteigerungsvermerk ist am 29.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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