Aktenzeichen: K 0070/2025
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil | Sondereigentums-Art | Blatt |
10,96/1000 | Wohnung samt Kellerraum | 18526 |
an Grundstück
Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | Hektar |
Hof | 2905/1 | 16 Wohnhäuser, Garagen, Hofraum, Garten | Jahnstraße 15,17,19,21,23,25,27,29,31,33,35,37 und Lionstraße 11,13,15 und 17 | 0,9617 |
Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an Wohnung samt Kellerraum - im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichnet -. Es betehen Sondernutzungsrechte gem. Anlage II § 7 der Teilungserklärung. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Bd. 510 Bl. 18521 bis Bl. 18532, Bd. 511 Bl. 18533 bis Bl. 18567, Bd. 512 Bl. 18568 bis Bl. 18602, Bd. 513 Bl. 18603 bis Bl. 18636). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sonderigentumsrechte und Sondernutzungsrechte sowie noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte an Garagen - im Lageplan mit Nrn. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12 bezeichnet - und noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte an oberirdischen Stellplätzen - im Lageplan mit Nr. 13,14,15,16,17,18,19 bezeichnet - beschränkt. Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch den Verwalter. Ausnahmen: Veräußerung an den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie sowie an Schwiegerkinder oder Schwiegereltern oder bei der Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung und durch den Konkursverwalter oder durch einen Grundpfandrechtsgläubiger, welcher das Wohnungseigentum erworben hat, ferner bei der erstmaligen Veräußerung durch die derzeitigen Eigentümer Rudolf Dörr und Johann Hofmann. Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums, der Sondernutzungsrechte und der noch zuzuordnenden Sondernutzungsrechte Bezugnahme auf Bewilligung vom 25.05.1993/09.05.1994 (URNrn. 2961/93, 3079/94 Notar Bensch in Nürnberg) sowie Aufteilungs- und Lageplan.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnung im 1. OG rechts mit Kellerraum - HausNr. 27;
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Informationen zum Gläubiger
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