• Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025

Aktenzeichen: K 0013/2025‍

Grundstück
Letzte Aktualisierung: 04.07.2025 09:07

Termin

Dienstag, 02. September 2025, 08:30 Uhr

Objekt und Lage

Nähe Bibersbacher Straße, 95632 Wunsiedel

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012

Verkehrswert

1,00 Euro

Grundbuch

Amtsgericht Wunsiedel von Wunsiedel, Blatt 7054

Beschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Wunsiedel

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

Wunsiedel

231

Gebäude- und Freifläche

Nähe Bibersbacher Str.

0,0130

7054

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück mit Scheunengebäude bebaut;

Der Versteigerungsvermerk ist am 05.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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