Aktenzeichen: 0048 K 0097/2022
Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 02.06.2025 13:06
Termin
Montag, 18. August 2025, 08:45 Uhr
Objekt und Lage
Zum Grühlingsstollen 12, 66299 Friedrichsthal
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
AG Saarbrücken, Mainzer Straße 178
Verkehrswert
430.000,00 Euro
Grundbuch
Friedrichsthal, Blatt 5072
Beschreibung
Freistehendes Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen, dazu ein Zimmer im Dachgeschoss, einseitig Grenzbebauung, gegliedert in 1. und 2. UG, EG, OG und DG. Baujahr des älteren Teils ist vermutlich um oder vor 1900. Das Gebäude wurde um 1998 – 2001 um- und angebaut sowie modernisiert und teilerneuert, jedoch nicht fertig gestellt. 1. und 2. UG: Eine Wohnung auf beiden Etagen und Kellerräume; 2. UG: Ein Kellerraum im Altbau und ein Wohnraum mit Badezimmer, verbunden mit dem 1. UG; 1 UG: Keller- und Versorgungs- und Anschlussräume im Altbau Wohnräume: 1 Zimmer, Küche und Gäste-WC mit einer großen Terrasse, Zugang über das Treppenhaus, Waschmaschinenanschluss im Treppenraum. EG: Dreizimmerwohnung im Altbau, Ein Zimmerwohnung im Anbau. OG: Vierzimmerwohnung im Altbau, dazu ein Zimmer außerhalb. DG: Ein Zimmer mit Terrasse baurechtlich genehmigt, tatsächlich jedoch eine Drei- bis Vierzimmerwohnung mit Terrasse ausgebaut. An der Rückseite stehen zwei stark überalterte kaum mehr nutzbare PKW-Garagen. Die Wohnfläche des Hauses hat eine Größe von ca. 332 qm. Terrasse im 1. UG, kleine Terrasse im EG, Terrasse im 1. OG und große Terrasse im DG. Mängel/Schäden: Kellerräume, ursprünglicher, verbauter Zustand, weitgehend Rohbauzustand; aufsteigende Feuchtigkeit im Kellermauerwerk mit Schäden i.A.; erhebliche Feuchtigkeitsschäden, starke Durchnässung des Außenmauerwerks im Altbau an der linken Seite durch die undichte Dachterrasse, Feuchtigkeit und als Folge Schimmelbildung in den darunter liegenden Wohnungen; Mauerwerk im Altbau ist nicht verputzt, fehlende Wärmedämmung; Schimmelpilzsanierung Wohnungen im EG und OG, Altbau; fehlende Treppenstufenbeläge im Treppenhaus; viele unfertige Ausbauteile, teils vernachlässigter Zustand der Räume. Hinweis: Die nachträglich ausgebaute Wohnung im Dachgeschoss ist baurechtlich nicht genehmigt. Genehmigt ist nur ein großer ausgebauter Raum als Zimmer.
Informationen zum Gläubiger
www.zvsaar.de
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