Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungssaal 1
Verkehrswert
Verkehrswert 101.000,00 Euro
Grundbuch
Eisenberg Blatt 3830
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Eisenberg Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Sondernutzungsrecht Blatt 109,47/10.000 an der Wohnung Nr. 11 im Haus C samt Kellerraum Nr. CK 11 an den im Aufteilungsplan mit Nr. PD 11 und 12 bezeichneten KFZ-Stellplätzen auf dem Parkdeck; an dem vor dem Eingang des Hauses C befindlichen Außenparkplätze Nr. 11 und 12 Tatsächliche Lage der Parkplätze: anstatt „auf dem Parkdeck“ muss es richtig lauten: „vor dem Gebäude“ 3830 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Eisenberg 1897/3 Gebäude- und Freifläche Wingertsbergstraße 4.254 Eisenberg 1897/13 Gebäude- und Freifläche Wingertsbergstraße 2.547 Eisenberg 1897/35 Gebäude- und Freifläche Wingertsbergstraße 243 | Verkehrswert: 101.000,00 Euro Objektbeschreibung: Gem. Gutachten handelt es sich um eine Wohnung in einer Wohnanlage mit 4 Mehrfamlienhäusern, die 1996 erbaut wurde. Die Wohnung liegt im Hausteil C und besteht aus 2 Zimmern, Küchenbereich, Bad u. Loggia. Wohnfläche ca. 49 m². Gemäß Berichtigung (Schreibversehen) vom 21.12.1995 wird festgestellt, dass es sich um die Stellplätze 11 u. 12 vor dem Gebäude und nicht auf dem Parkdeck handelt (Schr. Gutachter v. 18.7.2025). Beschlagnahme: 21.12.2024 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Der Versteigerungsvermerk ist am 23.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
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