• Zuletzt aktualisiert: 21.12.2024

Aktenzeichen: 0002 K 0021/2024‍

Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 12.09.2024 13:09

Termin

Donnerstag, 09. Januar 2025, 10:05 Uhr

Objekt und Lage

Sonstiges: Oberer Thierwasen 1, 67808 Ruppertsecken

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 2

Verkehrswert

Verkehrswert: 25.000,00 Euro

Grundbuch

Ruppertsecken Blatt 725

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Ruppertsecken Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 2, Ruppertsecken 1611/2 Erholungsfläche, Gebäude- und FreiflächeOberer Thierwasen 1 1.130 725 Gem. Gutachten handelt es sich um eine Hofstelle - Grundstück bebaut mit Teilen einer Scheune, die mit dem angrenzenden Flurstück 1611 verbunden ist. Nutzfläche ca. 139,70 m². Beschlagnahme: 29.04.2024 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Verkehrswert: 25.000,00 Euro Der Versteigerungsvermerk ist am 30.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

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