Aktenzeichen: 0002 K 0017/2024
unbebautes Grundstück
Letzte Aktualisierung: 07.08.2024 11:08
Termin
Mittwoch, 13. November 2024, 10:00 Uhr
Objekt und Lage
unbebautes Grundstück: Triftstraße 1, 67808 Mörsfeld
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 1
Verkehrswert
Verkehrswert: 3.500,00 Euro
Grundbuch
Mörsfeld Blatt 358
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Mörsfeld Gemarkung Flur, Flur- stück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 5, Mörsfeld 529/1 ErholungsflächeTriftstraße 1 186 358 Gem. Gutachten handelt es sich um ein unerschlossenes und unbebautes Wiesen-/Gartengrund- stück im unbeplanten Innenbereich, in zentraler Lage von Mörsfeld. Das Grundstück liegt in zwei- ter Reihe ohne unmittelbare Verbindung zu öffentlichem Straßenraum. Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungs- termin. Verkehrswert: 3.500,00 Euro Tag der ersten Beschlagnahme: 23.03.2024 Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er- sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
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