Aktenzeichen: 802 K 44-23
Eigentumswohnung
Letzte Aktualisierung: 29.01.2025 00:01
Termin
Donnerstag, 24. April 2025, 09:30 Uhr
Objekt und Lage
Bergstedter Chaussee 61, 61a, 22395 Hamburg-Bergstedt
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg
Verkehrswert
250.000,00 EUR
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Zur Versteigerung stehen hier zwei Wohnungseigentumsrechte, kein Realeigentum. Postalisch handelt es sich um die Objekte Bergstedter Chaussee 61 und 61a. Das dritte Wohnungseigentum in dieser Wohnungseigentümergemeinschaft steht nicht zur Versteigerung.
Bei dem Sondereigentum Nr. 1 (Blatt 4059) besteht Sondereigentum an einem eingeschossigen Wohngebäude mit Keller, Wohnfläche 115,21 m² sowie einem Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche.
Das Sondereigentum Nr. 2 (Blatt 4060) ist ein leerstehendes Behelfsheim, Wohnfläche 120,74 m², ohne baurechtliche Legalität. Es existiert eine bauaufsichtsrechtliche Abrissverfügung. Zu dem Sondereigentum gehört ein Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksfläche, welche jedoch lediglich die Fläche umfasst, auf welcher das Behelfsheim steht. Das Haus darf weder genutzt werden, noch könnte nach einem Abriss auf der Fläche ein neues Gebäude errichtet werden.
Beide Wohnungseigentumsrechte stammen aus dem Entstehungsjahr 1934 und sind vermutlich unbewohnt. Das vorliegende Gutachten wurde ohne Innenbesichtigung erstellt. Wirtschaftlich betrachtet kann das Wohnungseigentum Nr. 2 nur als Erweiterung des Gartens des Wohnungseigentums Nr. 1 dienen.
Das Flurstück 2599 befindet sich im Randbereich einer BTEX-Grundwasserverunreinigung, also einer Verunreinigung mit aromatischen Kohlenwasserstoffen, die stark toxisch und gesundheitsgefährdend sind. Bei der derzeitigen Nutzung soll keine Gefahr für in diesem Bereich wohnende Personen vorhanden sein, jedoch darf das Grundwasser nicht zur Bewässerung genutzt werden und Baumaßnahmen und Erdarbeiten können Mehrkosten für die Entsorgung von Bodenaushub und Baugrubenwasser verursachen.
Die Fassade des Wohnungseigentums Nr. 1 ist mit Faserzementplatten verkleidet. Hier besteht die Vermutung, dass diese Asbest enthalten.
Interessenten ist dringend angeraten, das Gutachten vom 28.11.2024 eingehend zur Kenntnis zu nehmen.
Das über den Verkehrswert eingeholte Gutachten kann auf der Geschäftsstelle (Raum 2.050, Telefon 040 42863 6795/6798, Telefax 040 42798 3411) montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Gesamtverkehrswert: 250.000,00 €
Verkehrswerte:
Blatt 4059 Sondereigentum Nr. 1: 206.750,00 €
Blatt 4060 Sondereigentum Nr. 2: 43.250,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen worden am:
21.06.2024 in Blatt 4059
15.11.2023 in Blatt 4060
Grundbucheintragung:
- Eingetragen im Grundbuch von Bergstedt Blatt 4059
lfd. Nr. 1
1/3 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Bergstedt, Flurstück 2599
Gebäude- und Freifläche, Bergstedter Chaussee 61, 61b
Größe: 1.754 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, SE-Nr. 1. - Eingetragen im Grundbuch von Bergstedt Blatt 4060
lfd. Nr. 2
1/3 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Bergstedt, Flurstück 2599
Gebäude- und Freifläche, Bergstedter Chaussee 61, 61b
Größe: 1.754 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, SE-Nr. 2.
Zur Versteigerung stehen hier zwei Wohnungseigentumsrechte, kein Realeigentum. Postalisch handelt es sich um die Objekte Bergstedter Chaussee 61 und 61a. Das dritte Wohnungseigentum in dieser Wohnungseigentümergemeinschaft steht nicht zur Versteigerung.
Bei dem Sondereigentum Nr. 1 (Blatt 4059) besteht Sondereigentum an einem eingeschossigen Wohngebäude mit Keller, Wohnfläche 115,21 m² sowie einem Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche.
Das Sondereigentum Nr. 2 (Blatt 4060) ist ein leerstehendes Behelfsheim, Wohnfläche 120,74 m², ohne baurechtliche Legalität. Es existiert eine bauaufsichtsrechtliche Abrissverfügung. Zu dem Sondereigentum gehört ein Sondernutzungsrecht an einer Grundstücksfläche, welche jedoch lediglich die Fläche umfasst, auf welcher das Behelfsheim steht. Das Haus darf weder genutzt werden, noch könnte nach einem Abriss auf der Fläche ein neues Gebäude errichtet werden.
Beide Wohnungseigentumsrechte stammen aus dem Entstehungsjahr 1934 und sind vermutlich unbewohnt. Das vorliegende Gutachten wurde ohne Innenbesichtigung erstellt. Wirtschaftlich betrachtet kann das Wohnungseigentum Nr. 2 nur als Erweiterung des Gartens des Wohnungseigentums Nr. 1 dienen.
Das Flurstück 2599 befindet sich im Randbereich einer BTEX-Grundwasserverunreinigung, also einer Verunreinigung mit aromatischen Kohlenwasserstoffen, die stark toxisch und gesundheitsgefährdend sind. Bei der derzeitigen Nutzung soll keine Gefahr für in diesem Bereich wohnende Personen vorhanden sein, jedoch darf das Grundwasser nicht zur Bewässerung genutzt werden und Baumaßnahmen und Erdarbeiten können Mehrkosten für die Entsorgung von Bodenaushub und Baugrubenwasser verursachen.
Die Fassade des Wohnungseigentums Nr. 1 ist mit Faserzementplatten verkleidet. Hier besteht die Vermutung, dass diese Asbest enthalten.
Interessenten ist dringend angeraten, das Gutachten vom 28.11.2024 eingehend zur Kenntnis zu nehmen.
Das über den Verkehrswert eingeholte Gutachten kann auf der Geschäftsstelle (Raum 2.050, Telefon 040 42863 6795/6798, Telefax 040 42798 3411) montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Gesamtverkehrswert: 250.000,00 €
Verkehrswerte:
Blatt 4059 Sondereigentum Nr. 1: 206.750,00 €
Blatt 4060 Sondereigentum Nr. 2: 43.250,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen worden am:
21.06.2024 in Blatt 4059
15.11.2023 in Blatt 4060
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