• Zuletzt aktualisiert: 21.06.2026

Aktenzeichen: 42 K 26-24‍

Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 06.05.2026 00:05

Termin

Mittwoch, 29. Juli 2026, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Grüne Aue 14, 01979 Lauchhammer

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg

Verkehrswert

siehe Beschreibung

Grundbuch

Lauchhammer Blatt 4340

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lauchhammer Blatt 4340
  • lfd. Nr. 1
    Gemarkung Lauchhammer, Flur 11, Flurstück 216
    Gebäude- und Gebäudenebenflächen
    Größe: 919 m²

    Lage: Grüne Aue 14, 01979 Lauchhammer

    Beschreibung:
    Bebautes Grundstück mit Nebengebäude.

    Verkehrswert: 18.000,00 €

  • lfd. Nr. 2
    Beschreibung des Versteigerungsobjektes:
    Gebäude auf dem Grundstück Lauchhammer Flur 11 Flurstück 216

    Lage: Grüne Aue 14, 01979 Lauchhammer

    Beschreibung:
    Gebäude auf lfd. Nr. 1: Zweifamilienwohnhaus, Baujahr ca. 1920, Wohnfläche ca. 130 m², keine Modernisierung erkennbar, leerstehend.

    Verkehrswert: 15.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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