• Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026

Aktenzeichen: 0002 K 0158/2025‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 11.08.2026 14:08

Termin

Mittwoch, 04. November 2026, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Langmathen, 14776 Klein Kreutz

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215

Verkehrswert

68.500,-

Grundbuch

Klein Kreutz Bl. 646

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Klein Kreutz Blatt 646

Gemarkung Klein Kreutz, Flur 2, Flurstück 266
Landwirtschaftsfläche, Langmathen
Größe: 63.277 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bei dem nicht eingefriedeten Grundstück im unbeplanten Außengebiet handelt es sich um verpachtetes Ackerland. Am Rand des Grundstücks befindet sich auf der West-, Nord- und Ostseite jeweils Feldgehölz (Hecken). Der Boden ist überwiegend anlehmiger Sandboden, Ackerzahlen 17 bis 37 (mittlere Ackerzahl 34). Das Flurstück 266 ist an seiner Westseite über einen unbefestigten Weg erschlossen.

Verkehrswert: 68.500,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 08.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Dongowski und Frau Brauer, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner des 'Haupt'-Gläubigers Gläubigers bzw. -Antragstellers mit Telefonnummer:
Land Baden Württemberg
Zeichen: PF-3327.3/3661
Telefon: 07231 39700041

Informationen zum Gläubiger

Land Baden Württemberg, Zeichen: PF-3327.3/3661, Tel: 07231 39700041

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