Aktenzeichen: 0002 K 0115/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Grundbucheintragung:
-
Wohnungseigentum, eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Potsdam Blatt 24175
Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum
ME-Anteil | Sondereigentums-Art | SE-Nr. | Sondernutzungsrecht |
6538/100.000 | Wohnung | Nr. 11 | Sondernutzungsrechte sind vereinbart. |
an dem Grundstück
Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² |
Potsdam | Flur 25, Flur 635 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 8 | 230 |
Potsdam | Flur 25, Flur 636 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 7 | 276 |
Potsdam | Flur 25, Flur 637 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 6 | 254 |
Potsdam | Flur 25, Flur 638 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 5 | 260 |
Potsdam | Flur 25, Flur 1270 | Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 8 | 5 |
Potsdam | Flur 25, Flur 1410 | Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 8 | 8 |
Potsdam | Flur 25, Flur 1420 | Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 8 | 59 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Die Eigentumswohnung befindet sich in der Siefertstraße 5-6, 14467 Potsdam, im 2. OG links in einer unterkellerten Mehrfamilienhausanlage (Bj. ca. 1890) mit insgesamt 19 Wohneinheiten. Sie verfügt über 3 Zimmer, Küche, Bad, Kammer und Flur mit ca. 113 m² Wohnfläche. Die Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand mit einfacher, veralteter Ausstattung, es besteht erheblicher Sanierungs- Instandhaltungsstau an fast allen Bauteilen (keine zentrale Heizungsanlage). Ein Balkonanbau ist von der Baubehörde genehmigt, aber nicht umgesetzt. Das Objekt befindet sich in Potsdams historischer Innenstadt in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Potsdam Mitte". Die Zahlung des Ausgleichsbetrages gemäß § 154 BauGB soll bereits 2012 stattgefunden haben. Außerdem sind die Gebäude im räumlichen Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Stadtkern" gelegen, in Kraft getreten am 28.04.2016. Sie unterliegen damit den Schutzvorschriften des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Eine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit Wirtschaftsplänen, Instandhaltungsrücklagen und Hausgeldern etc. besteht offensichtlich nicht. Der Sachverständige konnte das Objekt nur von außen besichtigen.
Das Gutachten ist unter www.zvg.com erhältlich.
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