Aktenzeichen: 0002 K 0051/2024
Einfamilienhaus, Grundstück
Letzte Aktualisierung: 10.08.2026 13:08
Termin
Donnerstag, 08. Oktober 2026, 12:30 Uhr
Objekt und Lage
Schuppesiedlung 20, 14554 Seddin
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215
Verkehrswert
lfd. Nr. 1: Verkehrswert: 600,00 Euro lfd. Nr. 2: Verkehrswert: 506.000,-
Grundbuch
Seddin Bl. 528
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Seddin Blatt 528
Zur Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Dongowski und Frau Brauer, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Seddin Blatt 528
- BV lfd. Nr. 3
Gemarkung Seddin, Flur 1, Flurstück 254
Verkehrsfläche, Schuppesiedlung
Größe: 120 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück in Form von einer Verkehrsfläche (Straßenabschnitt und Zufahrt zu dem dahinter liegenden Grundstück, Zwangsversteigerungsobjekt 2).
Verkehrswert: 600,00 € - BV lfd. Nr. 4
Gemarkung Seddin, Flur 1, Flurstück 255
Erholungsfläche, Schuppesiedlung 20
Größe: 1.095 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Es handelt sich um ein bebautes Grundstück. Die postalische Anschrift lautet Schuppesiedlung 20 in 14554 Seddiner See. Die Bebauung besteht aus einem Einfamilienwohnhaus (Baujahr ca. 1978, Erweiterung und Umbau im Jahr 2013), einem noch nicht vollständig zur Remise aus- und umgebauten Schuppen und einem Carport. Das Wohnhaus besteht aus Erdgeschoss (3 Schlafzimmer, Wohnraum, Küche, Bad, HWR) und ausgebautem Dachgeschoss.
Verkehrswert: 506.000,00 €
Zur Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Dongowski und Frau Brauer, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Informationen zum Gläubiger
Antragsteller: Constantin Schmidt
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Aktenzeichen: 0002 K 0056/2024
Der Termin Donnerstag, 17. September 2026, 10:30 Uhr wurde aufgehoben.
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