• Zuletzt aktualisiert: 19.09.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0189/2016‍

Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 15.09.2026 16:09

Termin

Mittwoch, 09. Dezember 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Am Großen Zechliner See 1, 16835 Rheinsberg, Kagar

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

lfd. Nr. 1 - 289.000,00 Euro lfd. Nr. 2 - 1.312.000,00 Euro Gesamtverkehrswert: 1.601.000,00 Euro

Grundbuch

Kagar Blatt 488

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Kagar Blatt 488 BV Nr. 10

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Kagar, Flur 3, Flurstück 32
    Erholungsfläche, Kagar
    Größe: 6.970 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Unbebaute Erholungsfläche in 16835 Rheinsberg OT Kagar, Am Großen Zechliner See 1 (die nördliche Teilfläche des Flurstücks wird als öffentliche Badestelle genutzt, i.Ü. Waldfläche).

    Verkehrswert: 289.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Kagar Blatt 488 BV Nr. 6

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Kagar, Flur 3, Flurstück 373
    Erholungsfläche, Am Großen Zechliner See 1
    Größe: 17.174 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit abrissreifen, teilweise eingestürzten Gebäuden eines ehemaligen Betriebsferienobjektes und Nebengebäuden sowie einem verpachteten, als Ferienhaus genutzten Gebäude sowie Nebengebäude in 16835 Rheinsberg OT Kagar, Am Großen Zechliner See 1.

    Verkehrswert: 1.312.000,00 €
Gesamtverkehrswert: 1.601.000,00 €

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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