• Zuletzt aktualisiert: 15.09.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0183/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 25.07.2025 09:07

Termin

Donnerstag, 23. Oktober 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Triftweg 15, 16567 Mühlenbecker Land, Mühlenbeck

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

380.000,00 Euro

Grundbuch

Mühlenbeck Blatt 1121

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mühlenbeck Blatt 1121 BV Nr. 2

Gemarkung Mühlenbeck, Flur 3, Flurstück 234/55
Gebäude- und Freifläche, Triftweg 15
Größe: 1.100 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Einfamilienhaus nebst Anbau und Nebengebäude bebautes Grundstück in 16567 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck, Triftweg 15.

Verkehrswert: 380.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 07.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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