• Zuletzt aktualisiert: 29.10.2026

Aktenzeichen: 7 K 170-25‍

Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 29.10.2026 00:10

Termin

Dienstag, 12. Januar 2027, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Clara-Zetkin-Straße 5, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin

Verkehrswert

549.000,00 EUR

Grundbuch

Borgsdorf Blatt 146

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Borgsdorf Blatt 146 BV Nr. 1

Gemarkung Borgsdorf, Flur 1, Flurstück 621/6
Gebäude- und Freifläche, Clara-Zetkin-Straße 5
Größe: 1.135 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf, Clara-Zetkin-Straße 5, bebaut mit einem teilweise vermieteten Mehrfamilienhaus (Baujahr um 1936, Wohnfläche insgesamt 220,41 m²) und Nebengebäuden.

Verkehrswert: 549.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 03.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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