Aktenzeichen: 7 K 165-25
Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 22.05.2026 00:05
Termin
Dienstag, 18. August 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Straße der Jugend 4, 16559 Liebenwalde OT Neuholland
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Verkehrswert
130.000,00 EUR
Grundbuch
Neuholland Blatt 336
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neuholland Blatt 336 BV 2
Gemarkung Neuholland, Flur 151, Flurstück 131
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Doppelhaus, Straße der Jugend 4
Größe: 1.265 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16559 Liebenwalde OT Neuholland, Straße der Jugend 4, bebaut mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte mit Anbau (Wohnfläche ca. 99 m²) und Nebengebäuden. Das Objekt weist teils einen mangelhaften, unterdurchschnittlichen baulichen Unterhaltungszustand auf.
Verkehrswert: 130.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neuholland Blatt 336 BV 2
Gemarkung Neuholland, Flur 151, Flurstück 131
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Doppelhaus, Straße der Jugend 4
Größe: 1.265 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16559 Liebenwalde OT Neuholland, Straße der Jugend 4, bebaut mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte mit Anbau (Wohnfläche ca. 99 m²) und Nebengebäuden. Das Objekt weist teils einen mangelhaften, unterdurchschnittlichen baulichen Unterhaltungszustand auf.
Verkehrswert: 130.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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