• Zuletzt aktualisiert: 20.01.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0163/2024‍

Einfamilienhaus, Grundstück, Mehrfamilienhaus, Sonstiges, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 18.11.2025 14:11

Termin

Donnerstag, 26. Februar 2026, 14:00 Uhr

Objekt und Lage

Neu Galower Weg und Am Hof 1, 16303 Schwedt/Oder, Schöneberg

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

lfd. Nr. 1: 1,00 Euro lfd. Nr. 2: 75.000,00 Euro

Grundbuch

Schöneberg Blatt 420

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Schöneberg Blatt 420 BV 1

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Schöneberg, Flur 9, Flurstück 84/1
    Gebäude- und Freifläche, Neu-Galower Weg
    Größe: 1.578 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Stark verwildertes, unbebautes Grundstück mit einer teilzerfallenen Restscheune in 16303 Schwedt/Oder, Neu Galower Weg.

    Verkehrswert: 1,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Schöneberg Blatt 420 BV 2

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Schöneberg, Flur 1, Flurstück 90/1
    Gebäude- und Freifläche, Am Hof 1
    Größe: 3.897 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Mit einem Wohnobjekt bebautes Grundstück in 16303 Schwedt/Oder OT Schöneberg, Am Hof 1.

    Verkehrswert: 75.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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