Aktenzeichen: 0007 K 0150/2024
Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 24.11.2025 13:11
Termin
Mittwoch, 18. Februar 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Angermünder Ende 15/16, 16303 Schwedt, OT Felchow
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
212.000,00 Euro
Grundbuch
Felchow Blatt 239
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Felchow Blatt 239 BV Nr. 1
Gemarkung Felchow, Flur 3, Flurstück 135/2
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Angermünder Ende 15, 16
Größe: 3.834 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr um 1900, Wohnfläche insgesamt 259 m²), Nebengebäude und Carport in 16303 Schwedt OT Felchow, Angermünder Ende 15/16.
Verkehrswert: 212.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Felchow Blatt 239 BV Nr. 1
Gemarkung Felchow, Flur 3, Flurstück 135/2
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Angermünder Ende 15, 16
Größe: 3.834 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Zweifamilienhaus (Baujahr um 1900, Wohnfläche insgesamt 259 m²), Nebengebäude und Carport in 16303 Schwedt OT Felchow, Angermünder Ende 15/16.
Verkehrswert: 212.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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