Aktenzeichen: 0007 K 0158/2024
Einfamilienhaus, Erbbaurecht
Letzte Aktualisierung: 25.09.2025 07:09
Termin
Donnerstag, 08. Januar 2026, 14:00 Uhr
Objekt und Lage
Nordweg 87, 16515 Oranienburg
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
282.000,00 Euro
Grundbuch
Oranienburg Blatt 11685
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Erbbaurecht, eingetragen im Grundbuch von Oranienburg Blatt 11685 BV Nr. 1, an dem im Grundbuch von Oranienburg Blatt 13553 eingetragenen Grundstück
Gemarkung Oranienburg, Flur 5, Flurstück 1129/26
Gebäude- und Freifläche, Nordweg 87
Größe: 1.287 m²
Zur Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts mit einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld, einer Reallast, einem Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht sowie zur Änderung des Inhalts eines solchen Rechts, die eine weitere Belastung des Erbbaurechts enthält, ist die Genehmigung der Grundstückseigentümerin erforderlich.
Als Eigentümerin ist die EDEN Gemeinnützige Obstbau-Siedlung eG in Oranienburg eingetragen.
Unter Bezugnahme auf den Erbbaurechtsvertrag und die Bewilligung vom 04.04.2001 (UR-Nr. 361/2001 der Notarin Wiroth in Oranienburg), eingetragen am 04.07.2002.
Der Inhalt des Erbbaurechts wurde geändert:
Das Erbbaurecht besteht nunmehr bis zum 31.08.2067. Das Grundstück ist nunmehr eingetragen im Grundbuch von Oranienburg Blatt 13553, Bestandsverzeichnis Nr. 1, das Erbbaurecht dort in Abt. II Nr. 1. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 07.04.2016 und 31.08.2017 (UR-Nr. 398/2016 und 994/2017 der Notarin Gabriela Franke in Oranienburg), eingetragen am 30.04.2018.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Einfamilienhaus nebst Schuppen bebautes Erbbaurecht in 16515 Oranienburg, Nordweg 87.
Verkehrswert: 282.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Erbbaurecht, eingetragen im Grundbuch von Oranienburg Blatt 11685 BV Nr. 1, an dem im Grundbuch von Oranienburg Blatt 13553 eingetragenen Grundstück
Gemarkung Oranienburg, Flur 5, Flurstück 1129/26
Gebäude- und Freifläche, Nordweg 87
Größe: 1.287 m²
Zur Veräußerung und Belastung des Erbbaurechts mit einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld, einer Reallast, einem Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht sowie zur Änderung des Inhalts eines solchen Rechts, die eine weitere Belastung des Erbbaurechts enthält, ist die Genehmigung der Grundstückseigentümerin erforderlich.
Als Eigentümerin ist die EDEN Gemeinnützige Obstbau-Siedlung eG in Oranienburg eingetragen.
Unter Bezugnahme auf den Erbbaurechtsvertrag und die Bewilligung vom 04.04.2001 (UR-Nr. 361/2001 der Notarin Wiroth in Oranienburg), eingetragen am 04.07.2002.
Der Inhalt des Erbbaurechts wurde geändert:
Das Erbbaurecht besteht nunmehr bis zum 31.08.2067. Das Grundstück ist nunmehr eingetragen im Grundbuch von Oranienburg Blatt 13553, Bestandsverzeichnis Nr. 1, das Erbbaurecht dort in Abt. II Nr. 1. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 07.04.2016 und 31.08.2017 (UR-Nr. 398/2016 und 994/2017 der Notarin Gabriela Franke in Oranienburg), eingetragen am 30.04.2018.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Einfamilienhaus nebst Schuppen bebautes Erbbaurecht in 16515 Oranienburg, Nordweg 87.
Verkehrswert: 282.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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