Aktenzeichen: 0007 K 0142/2025
Mehrfamilienhaus, Reihenhaus
Letzte Aktualisierung: 20.04.2026 08:04
Termin
Dienstag, 30. Juni 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Strehlener Dorfstraße 7, 19357 Karstädt, GT Strehlen
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
9.800,00 Euro
Grundbuch
Strehlen Blatt 403
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Strehlen Blatt 403 BV 1
Gemarkung Strehlen, Flur 2, Flurstück 47/2
Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 7
Größe: 1.540 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 19357 Karstädt GT Strehlen, Strehlener Dorfstraße 7, bebaut mit einem Reihenmittelhaus (2 Wohneinheiten, Baujahr um 1900, wirtschaftlich überaltert, umfänglicher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf) nebst Nebengelass.
Verkehrswert: 9.800,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Strehlen Blatt 403 BV 1
Gemarkung Strehlen, Flur 2, Flurstück 47/2
Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 7
Größe: 1.540 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 19357 Karstädt GT Strehlen, Strehlener Dorfstraße 7, bebaut mit einem Reihenmittelhaus (2 Wohneinheiten, Baujahr um 1900, wirtschaftlich überaltert, umfänglicher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf) nebst Nebengelass.
Verkehrswert: 9.800,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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