Aktenzeichen: 0007 K 0137/2025
Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 13.08.2026 11:08
Termin
Dienstag, 20. Oktober 2026, 13:00 Uhr
Objekt und Lage
Lindenhof 11, 16278 Angermünde, Neukünkendorf
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
Gesamtverkehrswert: 7.000,00 Euro
Grundbuch
Neukünkendorf Blatt 166
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
- Eingetragen im Grundbuch von Neukünkendorf Blatt 166 BV Nr. 2 - ideeller 1/2 Anteil I/2.1 an
lfd. Nr. 1
Gemarkung Neukünkendorf, Flur 1, Flurstück 235/1
Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Lindenhof 11
Größe: 1.021 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 16278 Angermünde OT Neukünkendorf, Lindenhof 11, bebaut mit einer baufälligen Wohnhaushälfte (umfangreicher Reparaturstau an allen Bauteilen, ggf. Teilabriss).
Verkehrswert: 3.500,00 € - Eingetragen im Grundbuch von Neukünkendorf Blatt 166 BV Nr. 2 - ideeler 1/2 Anteil I/2.2 an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Neukünkendorf, Flur 1, Flurstück 235/1
Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Lindenhof 11
Größe: 1.021 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 16278 Angermünde OT Neukünkendorf, Lindenhof 11, bebaut mit einer baufälligen Wohnhaushälfte (umfangreicher Reparaturstau an allen Bauteilen, ggf. Teilabriss).
Verkehrswert: 3.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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