• Zuletzt aktualisiert: 01.07.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0109/2022‍

Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 25.06.2025 15:06

Termin

Donnerstag, 04. September 2025, 14:00 Uhr

Objekt und Lage

Kastanienallee 45, 16307 Gartz (Oder)

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

Gesamtverkehrswert: 85.000,00 Euro

Grundbuch

Gartz Blatt 329

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Gartz Blatt 329 BV 2 - 1/2 Anteil I/3.1 an

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Gartz, Flur 14, Flurstück 56
    Gebäude- und Freifläche, Kastanienallee 45
    Größe: 260 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einer Doppelhaushälfte (Baujahr ca. 1910) in 16307 Gartz (Oder), Kastanienallee 45.

    Verkehrswert: 42.500,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Gartz Blatt 329 BV 2 - 1/2 Anteil I/3.2 an

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Gartz, Flur 14, Flurstück 56
    Gebäude- und Freifläche, Kastanienallee 45
    Größe: 260 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einer Doppelhaushälfte (Baujahr ca. 1910) in 16307 Gartz (Oder), Kastanienallee 45.

    Verkehrswert: 42.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.10.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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