• Zuletzt aktualisiert: 10.06.2026

Aktenzeichen: 7 K 104-25‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 18.05.2026 00:05

Termin

Mittwoch, 22. Juli 2026, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Zollstraße 2, 19357 Karstädt OT Pröttlin

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin

Verkehrswert

40.000,00 EUR

Grundbuch

Pröttlin Blatt 383

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Pröttlin Blatt 383 BV Nr. 1

Gemarkung Pröttlin, Flur 1, Flurstück 29
Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Zollstraße 2
Größe: 1.120 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Einfamilienhaus in instandsetzungsbedürftigem Gesamtzustand (Baujahr ca. 1900) und Nebengelass in 19357 Karstädt OT Pröttlin, Zollstraße 2.

Verkehrswert: 40.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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