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  • Zuletzt aktualisiert: 16.04.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0103/2024‍

Eigentumswohnung, Eigentumswohnung (3-4 Zimmer), Kfz-Stellplatz/Tiefgarage
Letzte Aktualisierung: 26.02.2025 14:02

Termin

Donnerstag, 22. Mai 2025, 13:30 Uhr

Objekt und Lage

An der Seepromenade 24-28, 30-35, 16816 Neuruppin

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

siehe amtliche Bekanntmachung

Grundbuch

Neuruppin Blatt 10421 und 10573

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Neuruppin Blatt 10421 BV Nr. 1

    lfd. Nr. 1
    120,44 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

    Gemarkung Neuruppin, Flur 14
    Flurstück 492, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade 30, Größe: 376 m²
    Flurstück 494, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade, Größe: 45 m²
    Flurstück 496, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade 28, Größe: 1.126 m²
    Flurstück 535, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade 24, 25, 26, 27, 31, 32, 33, 34, 35, Größe: 7.828 m²
    Flurstück 537, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade, Größe: 101 m²
    Flurstück 539, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade, Größe: 378 m²
    Flurstück 560, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade, Größe: 114 m²

    verbunden mit dem Sondereigentum an der im Haus 4 im Erdgeschoss gelegenen Wohnung mit Keller, Nr. 21 laut Aufteilungsplan.

    Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 10401 bis Blatt 10658); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

    Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Der hier gebuchten Einheit ist ein Sondernutzungsrecht an der Terrassen- und Gartenfläche T21 und GA21 zugeordnet.

    Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch Verwalter,
    Ausnahme:
    - bei Erstveräußerung durch den teilenden Eigentümer,
    - bei späterer Veräußerung des Wohnungseigentümers an einen anderen Wohnungseigentümer,
    - bei Veräußerung an Ehegatten oder früheren Ehegatten und an Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie,
    - bei Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung, im Insolvenzverfahren oder wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger ein im Wege der Zwangsvollstreckung erworbenes Wohnungseigentum weiterveräußert.

    Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 26.02.2020 (UR-Nr. 345/2020, Notar Stefan Bonde in Neuruppin) Bezug genommen; übertragen aus Blatt 10065; eingetragen am 18.06.2020.

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 2023) im Erdgeschoss, bestehend aus 4 Zimmern mit einer Wohnfläche von 97,44 m², An der Seepromenade 24-28, 30-35 in 16816 Neuruppin.

    Verkehrswert: 475.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Neuruppin Blatt 10573 BV Nr. 1

    lfd. Nr. 2
    12,15 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

    Gemarkung Neuruppin, Flur 14
    Flurstück 492, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade 30, Größe: 376 m²
    Flurstück 494, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade, Größe: 45 m²
    Flurstück 496, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade 28, Größe: 1.126 m²
    Flurstück 535, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade 24, 25, 26, 27, 31, 32, 33, 34, 35, Größe: 7.828 m²
    Flurstück 537, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade, Größe: 101 m²
    Flurstück 539, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade, Größe: 378 m²
    Flurstück 560, Gebäude- und Freifläche, An der Seepromenade, Größe: 114 m²

    verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz, laut Aufteilungsplan mit Nr. 173 bezeichnet.

    Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 10401 bis Blatt 10658); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

    Sondernutzungsrechte sind vereinbart.

    Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch Verwalter,
    Ausnahme:
    - bei Erstveräußerung durch den teilenden Eigentümer,
    - bei späterer Veräußerung des Wohnungseigentümers an einen anderen Wohnungseigentümer,
    - bei Veräußerung an Ehegatten oder früheren Ehegatten und an Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie,
    - bei Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung, im Insolvenzverfahren oder wenn ein Grundpfandrechtsgläubiger ein im Wege der Zwangsvollstreckung erworbenes Wohnungseigentum weiterveräußert.

    Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 26.02.2020 (UR-Nr. 345/2020, Notar Stefan Bonde in Neuruppin) Bezug genommen; übertragen aus Blatt 10065; eingetragen am 18.06.2020.

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Tiefgaragenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 2023), An der Seepromenade 24-28, 30-35 in 16816 Neuruppin.

    Verkehrswert: 32.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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