• Zuletzt aktualisiert: 05.06.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0095/2024‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 20.05.2025 09:05

Termin

Dienstag, 12. August 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Düdower Straße 10, 19357 Karstädt, GT Zapel

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

87.000,00 Euro davon entfällt auf Zubehör: 500,00 Euro (Flüssiggastank)

Grundbuch

Zapel Blatt 176

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Zapel Blatt 176 BV Nr. 4

Gemarkung Zapel, Flur 1, Flurstück 54
Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche
Düdower Straße 10
Größe: 4.820 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 19357 Karstädt GT Zapel, Düdower Straße 10, bebaut mit einem Einfamilienhaus (vormals Siedlungshaus mit Stallteil, Baujahr vermutlich um 1948) und Nebengelass.

Verkehrswert: 87.000,00 €,
davon entfällt auf Zubehör: 500,00 € (Flüssiggastank).

Der Versteigerungsvermerk ist am 06.09.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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