• Zuletzt aktualisiert: 10.06.2026

Aktenzeichen: 52 K 27-25‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 08.05.2026 00:05

Termin

Montag, 29. Juni 2026, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

15913 Freiwalde

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald)

Verkehrswert

86.000,00 EUR

Grundbuch

Freiwalde, Blatt 112

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll folgendes Grundstück öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Freiwalde Blatt 112

Gemarkung Freiwalde, Flur 3, Flurstück 104
Landwirtschaftsfläche, Waldower Straße
Größe: 30.639 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ackerlandfläche, welche nach Angaben des Amtes Unterspreewald gemäß Teilflächennutzungsplan vom 14.04.2012 teilweise eine Konzentrationsfläche für Windkraftnutzung darstellt.

Verkehrswert: 86.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Toberna, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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