• Zuletzt aktualisiert: 30.06.2025

Aktenzeichen: 0008 K 0052/2021‍

Eigentumswohnung, Ferienwohnung, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 30.04.2025 15:04

Termin

Mittwoch, 23. Juli 2025, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Am Großen Zug 11g (u.a.), 15713 Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 8

Verkehrswert

208.018,00

Grundbuch

Wernsdorf Blatt 446

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Wernsdorf

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

1

Wernsdorf

Flur 5 Flurstück 179

Gebäude- und Freifläche

Am Großen Zug 11 g

691

446 BV Nr. 5

2

Wernsdorf

Flur 5, Flurstück 186

Landwirtschaftsfläche

Zum Großen Zug

14

446 BV Nr. 10

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Bewertungsobjekt befindet sich in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, Zum Großen Zug 11 g. Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein mit einem Wochenendhaus, einer Garage und einem Doppelcarport bebautes Grundstück. Das Grundstück wird hinsichtlich einer Teilfläche von 609 m² durch Dritte genutzt. Das Wochenendhaus hat eine massive, flach geneigte Satteldachkonstruktion mit Dachpappeneindeckung. Die Garage ist massiv gebaut mit einem Pultdach, der Doppelcarport ist eine Holzkonstruktion (BV Nr. 5)

Verkehrswert:

208.000,00 Euro

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um eine unbebaute Verkehrsfläche (BV Nr. 10).

Verkehrswert:

18,00 Euro

Der Gesamtverkehrswert beträgt 208.018,00 Euro.

Die nähere Beschreibung kann unter oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 22.11.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!

Weitere Informationen unter:

Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

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