• Zuletzt aktualisiert: 15.02.2026

Aktenzeichen: 0008 K 0014/2024‍

Kfz-Stellplatz/Tiefgarage, Land-/Forstwirtschaft, Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 06.02.2026 11:02

Termin

Montag, 27. April 2026, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Grenzstraße 27, 15732 Eichwalde

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Verkehrswert

516.000,00

Grundbuch

Eichwalde Blatt 289

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Eichwalde

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Eichwalde

Flur 5 Flurstück 192

Gebäude- und Freifläche, Grenzstraße 27

699

289 BV-Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und tlw. Außenbesichtigung):

Das Grundstück befindet sich am Rand der Gemeinde Eichwalde, es ist mit einem Dreifamilienhaus, Baujahr 1902, modernisiert 1994/95 und einer Garage, Baujahr 1979 bebaut. Die 3 Wohneinheiten des Dreifamilienhauses sowie die Garage sind vermietet. Es besteht ein geringer Modernisierungs- und Renovierungsbedarf.

Der hintere Teil des Grundstücks ist langfristig verpachtet, das darauf befindliche Einfamilienhaus nebst Carport ist aufgrund des Pachtverhältnisses (unter)vermietet und unterlag keiner Innenbesichtigung (ggf. Scheinbestandteil i.S.v. § 95 S. 2 BGB).

Verkehrswert: 516.000,00 Euro

Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 12.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Vermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Achtung, keine Barzahlung!

Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.

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