• Zuletzt aktualisiert: 10.12.2025

Aktenzeichen: 0008 K 0012/2024‍

Eigentumswohnung, Eigentumswohnung (1-2 Zimmer)
Letzte Aktualisierung: 18.11.2025 11:11

Termin

Montag, 09. Februar 2026, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Am Dorfanger 10, 12529 Schönefeld

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Verkehrswert

193.000,00

Grundbuch

Schönefeld Blatt 1407

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Schönefeld

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

SE-Nr.

Sondernutzungsrecht

Blatt

3,59 / 1.000

Wohnung

24

Stellplatz Nr. 113 in der Tiefgarage

1407 BV Nr. 1

an Grundstück

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Schönefeld

Flur 1, Flurstück 639

Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche

Angerstraße 11, 13, 15, 17, 19, 9, Am Dorfanger 1, 10, 11, 12, 13, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9

18.963

Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Grundbuch von Schönefeld, Blatt 1384 bis Blatt 1663). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Hauseingang Am Dorfanger 10 in Schönefeld. Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einer 1994 erbauten Mehrfamilienhausanlage mit Tiefgarage. Die leerstehende, ca. 49,76 qm große Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss links der Anlage, verfügt über 2 Zimmer, Flur, Küche, Bad und einen Balkon. Zur Wohnung gehört ein KFZ-Tiefgaragenstellplatz. Die Wohnung ist unvermietet, der Tiefgaragenstellplatz vermietet.

Verkehrswert:

193.000,00 Euro

Die nähere Beschreibung kann unter oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 18.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!

Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.

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