• Zuletzt aktualisiert: 10.06.2026

Aktenzeichen: 8 K 62-25‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 04.05.2026 00:05

Termin

Montag, 06. Juli 2026, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

An der L40, 15749 Mittenwalde OT Brusendorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen

Verkehrswert

760,00 EUR

Grundbuch

Brusendorf Blatt 95

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Brusendorf Blatt 95 BV Nr. 2

Gemarkung Brusendorf, Flur 1, Flurstück 101
Waldfläche, An der L 40
Größe: 1.519 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Brusendorf. Die unmittelbare Umgebung ist geprägt von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Grundstück ist unbebaut und wird (extensiv) forstwirtschaftlich als Wald (minderer Baumbestand) genutzt. Die Fläche befindet sich laut Behördenauskunft innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 'Notte Niederung', dort sind nach § 26 Abs. 2 BNatSchG nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 08.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Verkehrswert: 760,00 €

Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich
.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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