• Zuletzt aktualisiert: 05.05.2026

Aktenzeichen: 0070 K 0008/2025‍

Grundstück
Letzte Aktualisierung: 04.05.2026 11:05

Termin

Donnerstag, 06. August 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Am Seegraben/Am Südlichen Güteraußenring u.a., 12526 Berlin, Bohnsdorf

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Köpenick, Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin, Saal 110

Verkehrswert

Gesamtverkehrswert der Grundstücke: 1.847.000,00 Euro Gesamtwert des Zubehörs: 48.120,00 Euro Wegen der Einzel- und Gruppenverkehrswerte und der einzelnen Zubehörswerte wird auf die amtliche Terminbestimmung verwiesen. Voraussichtlich bestehen bleibende Vermerke/Rechte: a) Vermittlungsverfahren (siehe hierzu im Gutachten aus 70 K 9/25 Seite 24) b) beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Fernwärmetrassenrecht - siehe hierzu im Gutachten 70 K 9/25 Seite 27/28) Die Eigentumsübertragungsvormerkungen würden mit Zuschlagserteilung erlöschen.

Grundbuch

1_Treptow Blatt 27610N BV2 2_Treptow Blatt 27610N BV3 3_Treptow Blatt 35345N 4_Treptow Blatt 35346N 5_Treptow Blatt 31382N BV 1 6_Treptow Blatt 31382N BV 2

Beschreibung

1_Gemäß Verkehrswertgutachten befindet sich das unbebaute Grundstück im Außenbereich (Bebauungsmöglichkeit nur in Ausnahmefällen gemäß § 35 BauGB) und wird als private Verkehrsfläche (Parkplatz) genutzt. Die vorhandene Nutzung als Parkplatz wurde schon von 1990 angelegt und genießt möglicherweise Bestandsschutz. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten vom 11.07.2025 Bezug genommen. 2_Gemäß Verkehrswertgutachten befindet sich das unbebaute Grundstück im Außenbereich (Bebauungsmöglichkeit nur in Ausnahmefällen gemäß § 35 BauGB). Ein Teil des Grundstücks (ca. 5.970 m²) wird als private Verkehrsfläche (Parkplatz und Zufahrtstraße) genutzt. Die vorhandene Nutzung als Parkplatz wurde schon von 1990 angelegt und genießt möglicherweise Bestandsschutz. Ein weiterer Teil des Grundstücks (ca. 3.579 m²) ist bewaldete Grünfläche (Laubbäume und Buschgruppen). Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten vom 11.07.2025 Bezug genommen. 3_Gemäß Verkehrswertgutachten befindet sich das unbebaute Grundstück im Außenbereich (Bebauungsmöglichkeit nur in Ausnahmefällen gemäß § 35 BauGB) und ist Teil einer privaten Verkehrsfläche (Parkplatz). Die vorhandene Nutzung als Parkplatz wurde schon von 1990 angelegt und genießt möglicherweise Bestandsschutz. Zum Wertermittlungszeitpunkt wurde das Grundstück als Lagerfläche für verzinkte Stahlträger und Stahlstützen genutzt. Zubehör: mobiler Bauzaun (1.190,00 EUR), Bürocontainer (4.500,00 EUR) und verzinkte Stahlträger und Stahlstützen (18.600,00 EUR, Dritteigentum angemeldet aber nicht nachgewiesen). Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten vom 11.07.2025 Bezug genommen. 4_Gemäß Verkehrswertgutachten befindet sich das unbebaute Grundstück im Außenbereich (Bebauungsmöglichkeit nur in Ausnahmefällen gemäß § 35 BauGB) und ist Teil einer privaten Verkehrsfläche (Parkplatz). Die vorhandene Nutzung als Parkplatz wurde schon von 1990 angelegt und genießt möglicherweise Bestandsschutz. Zum Wertermittlungszeitpunkt wurde das Grundstück als Lagerfläche für verzinkte Stahlträger und Stahlstützen genutzt. Zubehör: mobiler Bauzaun (1.230,00 EUR), Sanitärcontainer (2.500,00 EUR), 2 Standard 20 Fuß-Seecontainer (zusammen 1.500,00 EUR) und verzinkte Stahlträger und Stahlstützen (18.600,00 EUR, Dritteigentum angemeldet aber nicht nachgewiesen). Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten vom 11.07.2025 Bezug genommen. 5_Gemäß Verkehrswertgutachten befindet sich das unbebaute Grundstück im Außenbereich (Bebauungsmöglichkeit nur in Ausnahmefällen gemäß § 35 BauGB). Es handelt sich um eine bewaldete Grünfläche (Laubbäume) ohne Zufahrt zur B96a bzw. A117. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten vom 11.07.2025 Bezug genommen. 6_Gemäß Verkehrswertgutachten befindet sich das unbebaute Grundstück im Außenbereich (Bebauungsmöglichkeit nur in Ausnahmefällen gemäß § 35 BauGB). Es handelt sich um eine bewaldete Grünfläche (Laubbäume) ohne Zufahrt zur B96a bzw. A117. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten vom 11.07.2025 Bezug genommen.

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