• Zuletzt aktualisiert: 03.06.2026

Aktenzeichen: 1 K 36/25‍

Nähe St.-Willibald-Weg, 89335 Ichenhausen
Letzte Aktualisierung: 03.06.2026 11:06

Termin

Mittwoch, 29. Juli 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Nähe St.-Willibald-Weg, 89335 Ichenhausen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neu- Ulm - Schützenstraße 17 - 89231 Neu- Ulm

Verkehrswert

320.000,00 EUR

Beschreibung

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für das unbebaute Grundstücke in 89335 Ichenhausen, Nähe St.-Willibald-Weg

  • Grundbuch: Ichenhausen
  • Blatt: 5311
  • Lfd. Nr.: 1
  • Gemarkung: Ichenhausen
  • Flurstück-Nr.: 1234
  • Landwirtschaftsfläche zu 3.900m²

 

Verkehrswert: 320.000 €

Wertermittlungsstichtag: 17.10.2025

 

Hinweis: Zum selben Termin wird ein weiteres Objekt versteigert (siehe Aktenzeichen 1 K 36/25#1)

 

Grundstücksbeschreibung

 

Mikrolage Die zu bewertenden Grundstücke Flst. Nr. 1234 (...) und Flst. Nr. 1233 (...) befinden sich nordöstlich der Innenstadt. Öffentliche Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar.

Nutzung: Acker.

Topografie: Von Süden nach Norden fällt das Grundstück um ca. 3,1 m (laut BayernAtlas, dies gilt auch nachfolgend).

Bebaubarkeit: Im seit dem 12.11.1994 gültigen Flächennutzungsplan, FNP, sind die Grundstücke überwiegend in einer Grünfläche und teilweise in einem Mischgebiet dargestellt (...) Das Grundstück liegt im Bereich des seit ca. 1977/78 rechtsgültigen Bebauungsplans „Rohrbach". (...)Laut Auskunft der Stadt Ichenhausen wären eine Änderung des Bebauungsplans und Erschließungsmaßnahmen notwendig, um die zu bewertenden Grundstücke baureif zu machen.

Erschließung Derzeit wird das Grundstück von Norden über einen gemeindlichen Feldweg Flst. Nr. 1237/1 erschlossen. Vor einer Bebauung ist die öffentlich-rechtliche Erschließung noch herzustellen.

Erschließungsbeiträge nach BauGB und KAG wurden bisher nicht erhoben. Die erstmalige Erhebung der Beiträge erfolgt im Falle einer Baureifmachung mit der Fertigstellung der Erschließungsanlagen. Zeitpunkt und Höhe sind derzeit unbekannt. Für die nachfolgende Wertermittlung werden marktübliche Kosten angesetzt.

Nachbarbebauung Im Norden und Süden gewerbliche Gebäude. Im Osten und Westen Wohnbebauung.

 

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