• Zuletzt aktualisiert: 17.10.2024

Aktenzeichen: K 0079/2023‍

Wohnhaus
Letzte Aktualisierung: 08.10.2024 09:10

Termin

Montag, 09. Dezember 2024, 08:30 Uhr

Objekt und Lage

Wohnhaus: Jägersteig 1, 95119 Naila

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012

Verkehrswert

173.000,00 Euro

Grundbuch

Naila, Blatt 5151

Beschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Naila

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

Naila

1520/9

Wohnhaus, Hofraum, Garten

Jägersteig 1

0,0420

5151

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnhaus;

Der Versteigerungsvermerk ist am 03.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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