• Zuletzt aktualisiert: 26.12.2024

Aktenzeichen: K 0053/2023‍

Reihenmittelhaus, Garage, Schuppen, Wohnhaus
Letzte Aktualisierung: 26.11.2024 10:11

Termin

Dienstag, 28. Januar 2025, 08:30 Uhr

Objekt und Lage

Reihenmittelhaus, Garage, Schuppen, Wohnhaus: Überbruck 10+12, 95168 Marktleuthen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012

Verkehrswert

Lfd. Nr. 1: 27.000,00 Euro Lfd. Nr. 2: 3.600,00 Euro Lfd. Nr. 3: 370,00 Euro Lfd. Nr. 4: 28.000,00 Euro

Grundbuch

Amtsgericht Wunsiedel von Marktleuthen, Blatt 3347 und 2605

Beschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Marktleuthen

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

1

Marktleuthen

272

Gebäude- und Freifläche

Überbruck 10

0,0070

3347

2

Marktleuthen

317

Gebäude- und Freifläche

Nähe Überbruck

0,0058

3347

3

Marktleuthen

319

Gebäude- und Freifläche

Nähe Überbruck

0,0007

3347

4

Marktleuthen

273

Wohnhaus, Hofraum

Überbruck 12

0,0070

2605

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Reihenmittelhaus, bildet mit Reihenmittelhaus auf Flst. 273 eine wirtschaftliche Einheit;

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Garage, Schuppen;

Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): mit Garage überbaut;

Lfd. Nr. 4

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnhaus;

Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2023 (Flst. 272, Flst. 317, Flst. 319) und 09.02.2024 (Flst. 273) in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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